Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TM-Solution, TM-Solution GmbH, In Oberwiesen 16, 88682 Salem (nachfolgend: auch „TM-SOLUTION” genannt) für Vertragsverhältnisse mit Unternehme(r)n und Kaufleuten.
(1) Alle Lieferungen, alle Leistungen und alle Angebote der TM-SOLUTION erfolgen ausschließlich unter Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgend auch „AGB“). Sie sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen, die TM-SOLUTION mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde oder Kunden“ genannt) über die von TM-SOLUTION angebotenen Lieferungen oder Leistungen eingeht. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten finden nur Anwendung, wenn TM-SOLUTION diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Sofern TM-SOLUTION auf ein Schreiben Bezug nimmt, das AGB der Kunden oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB.
(1) Der Vertragsschluss zwischen TM-SOLUTION und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von TM-SOLUTION eine schriftliche Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) TM-SOLUTION erbringt die Dienstleistungen einer digitalen Strategieberatung für Unternehmer, Unternehmen und Kaufleute mit dem Schwerpunkt der Leadgenerierung, der Kunden- und Mitarbeitergewinnung sowie des Onlinemarketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird dabei von TM-SOLUTION, soweit rechtlich möglich und zulässig, kein bestimmter Erfolg geschuldet.
(2) In Bezug auf die von TM-SOLUTION zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber den Kunden steht TM-SOLUTION in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. TM-SOLUTION ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen den Kunden am Sitz von TM-SOLUTION anzubieten. Die Leistungserbringung durch TM-SOLUTION findet jedoch regelmäßig onlinebasiert statt.
(3) TM-SOLUTION ist berechtigt, den Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen/-Subunternehmern und sonstigen Dritten erbringen zu lassen.
(4) Die vereinbarte Vergütung von TM-SOLUTION enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Die Kunden haben dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen und zu tragen.
(1) TM-SOLUTION erstellt darüber hinaus für Unternehmer, Unternehmen und Kaufleute Internetseiten. Die Internetseiten werden in Abstimmung mit den Kunden gestaltet. Umfang, Funktionalität, Eigenschaftsbeschreibungen und technische Voraussetzungen sind in den jeweiligen Angebotsunterlagen aufgeführt. Sie sind Basis der Preiskalkulation.
(2) TM-SOLUTION ist bemüht, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Kunden, wie etwa eine Erweiterung des Umfangs, die Realisierung weiterer Funktionen sowie die Änderung oder Erweiterung bereits von den Kunden freigegebener Bearbeitungsstufen oder -elemente, auf schriftliches Verlangen der Kunden umzusetzen. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht, es sei denn, ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Änderungen liegt nicht vor. TM-SOLUTION wird den Kunden unverzüglich die Ablehnung nachträglicher Änderungswünsche mitteilen. Mehraufwand aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen ist gesondert an TM-SOLUTION zu vergüten.
(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhalten die Kunden von TM-SOLUTION das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erstellte Internetseite für Zwecke der vertraglich vorgesehenen Nutzung als Internetseite zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst umzugestalten, oder in diesem Rahmen in jeglicher Weise zu nutzen. TM-SOLUTION räumt den Kunden alle sonstigen etwaigen Leistungs- und Schutzrechte ein, die für diese Nutzung erforderlich sind. TM-SOLUTION ist berechtigt, die Homepage der Internetseite mit einem dezenten Urheberhinweis zu versehen.
(4) Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass TM-SOLUTION die für die Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihren öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die TM-SOLUTION bearbeiteten Webseite nebst E-Mail-Adresse der Kunden wird gestattet. Die Kunden gestatten TM-SOLUTION an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
(1) Die Leistungen von TM-SOLUTION unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise von Rechts wegen dem Werkvertragsrecht unterfällt (z.B. Erstellung von Lande- und Webseiten), gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze dieses § 5.
(2) TM-SOLUTION kann von den Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch die Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. TM-SOLUTION kann die Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Das Werk gilt mit Ablauf der Frist als (konkludent) abgenommen, wenn die Kunden gegenüber TM-SOLUTION nicht schriftlich erklärt haben, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein schriftliches Mängelprotokoll von den Kunden angefertigt und TM-SOLUTION überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt bei den Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist TM-SOLUTION verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) TM-SOLUTION ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist von den Kunden nicht separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Die Kunden sind für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird TM-SOLUTION dem jeweiligen Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind soweit rechtlich zulässig und möglich ausgeschlossen.
(9) Sofern Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch die Kunden führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, haben die Kunden keinen Anspruch auf Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen oder Teilen davon.
(1) Die Kunden haben die ihnen obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlassen die Kunden eine Mitwirkungshandlung und verhindern damit die Leistungserbringung durch TM-SOLUTION, bleibt der Vergütungsanspruch von TM-SOLUTION hiervon unberührt.
(2) Gegebenenfalls durch verzögerte oder nicht erbrachte Mitwirkungshandlungen der Kunden oder diesen zuzurechnenden Personen verursachter Mehraufwand haben die Kunden zu tragen.
(3) Den Kunden ist bewusst, dass Werbepartner wie Facebook, LinkedIn und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen/einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist TM-SOLUTION nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von TM-SOLUTION bleibt in diesen Fällen hiervon unberührt.
(4) Die Kunden haben dafür Sorge zu tragen, dass die für die Dienstleistungen von TM-SOLUTION erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten der Kunden stets vorliegen. Sollten die Kunden diese Voraussetzungen nicht gewährleisten können, bleibt der Vergütungsanspruch von TM-SOLUTION hiervon unberührt.
(1) Die Preise, die mit TM-SOLUTION vereinbart werden, sind stets freibleibend. Mitgeteilte Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Dienstleistungen von TM-SOLUTION erfolgt sofort nach Rechnungsstellung. Die Vergütung der Dienste von TM-SOLUTION ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart. Eine TM-SOLUTION erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Vertragsverhältnisse.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, so sind die Kunden verpflichtet, TM-SOLUTION nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür können die Kunden das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster nutzen.
(4) TM-SOLUTION stellt den Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. Rechnungsstellungen können auch digital erfolgen.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, sind die Kunden verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an TM-SOLUTION zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu ersetzen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur dann zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung schriftlich anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. § 8 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.
(7) Sollte der Auftraggeber den Vertragsbeginn um 4 Wochen verschieben wird automatisch die erste Rate der vereinbarten Summe und die Erstellungsgebühr sofort fällig.
(1) Der Vertrag hat die die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch TM-SOLUTION beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei TM-SOLUTION eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen der TM-SOLUTION vollständig vorliegen und die vereinbarten und/oder erforderlichen Mitwirkungshandlungen der Kunden vollständig erbracht worden sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält TM-SOLUTION sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber TM-SOLUTION in Verzug, ist TM-SOLUTION berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen und die Leistungen einzustellen. TM-SOLUTION wird die gesamte, bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin ausstehende Vergütung, als Schadensersatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
(1) TM-SOLUTION wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. TM-SOLUTION ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen und Unteraufträge zu erteilen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass TM-SOLUTION ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen schuldet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Auf Anforderung des Kunden wird TM-SOLUTION innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erteilen, sofern sich dies nicht schon aus dem Vertrag selbst ergibt.
(3) Ist TM-SOLUTION gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre der Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von TM-SOLUTION hiervon unberührt.
(1) TM-SOLUTION und der jeweilige Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen TM-SOLUTION und dem jeweiligen Kunden.
(2) Sofern die Kunden an Communities und Gruppen von TM-SOLUTION teilnehmen, so sind sie verpflichtet, dort die Interessen von TM-SOLUTION zu wahren. TM-SOLUTION ist berechtigt, die Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollten diese die Interessen von TM-SOLUTION innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen.
(1) Die Kunden erhalten ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von TM-SOLUTION erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind die Ergebnisse der Dienstleistungen oder Teilen davon, die von TM-SOLUTION für den Kunden erbracht wurden. Solange Dienstleistungen nicht vollständig erbracht sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Der vorstehende Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die Kunden die der TM-SOLUTION nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet haben. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach vorstehendem Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf die Kunden über.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die TM-Solution möglich. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
Die Kunden gewährleisten, dass an TM-SOLUTION überlassene Arbeitsmaterialien, insbesondere Fotomaterialien, frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die Kunde stellen TM-SOLUTION insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern frei.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer, Unternehmen und Kaufleute besteht von Gesetzes wegen nicht. Ein solches wird von der TM-SOLUTION auch nicht eingeräumt.
(1) TM-SOLUTION haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TM-SOLUTION nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(2) In den Grenzen nach vorstehendem Absatz 1 haftet TM-SOLUTION nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Übernahme einer Garantie bleibt hiervon unberührt.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von TM-SOLUTION erforderlich.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich möglich und zulässig, der Sitz von TM-SOLUTION.
(3) Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
AGB Stand: 01.03.2021 ©
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